Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten auch zur Last gelegt, eine Corona-Infektionskette in dem Heim ausgelöst zu haben. Sie hatte im November 2021 dort als Alltagsbegleiterin gearbeitet, während sie unbemerkt selbst mit Corona infiziert war. Bei dem Ausbruch starben drei Bewohnerinnen.
Am Dienstag erstatteten in dem Prozess zwei Sachverständige ihre Gutachten. Danach wies die Kammer darauf hin, dass anstelle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung auch nur die Verhängung eines Bußgeldes wegen einer Ordnungswidrigkeit in Betracht komme.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers stimmte die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zu, was die Vorwürfe fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung betrifft. Am Mittwoch (10.00 Uhr) sollen die Plädoyers gehalten werden. Im Anschluss daran kommt laut Gericht auch die Verkündung des Urteils in Betracht.