Landesamt: Bergwerksbetrieb muss nach Brand vorerst ruhen

Nach dem Brand in einem Salzbergwerk in Grasleben (Landkreis Helmstedt) muss der Bergwerksbetrieb vorerst ruhen. Das teilte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Aufsichtsbehörde am Dienstag mit. Zwar diene der betroffene Schacht II nicht zur Förderung, jedoch als zweiter Ausgang für den Notfall.
Auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr leuchtet ein Blaulicht. © David Inderlied/dpa/Symbolbild

Dem Landesamt zufolge soll nun ein anderer Schacht als zweiter Ausgang eingerichtet und genehmigt werden. Mit einer Wiederaufnahme des Bergwerksbetriebs ist aber in dieser Woche nicht mehr zu rechnen, hieß es.

Bei dem Brand am Montagnachmittag war nach Polizeiangaben niemand verletzt worden. Das Dach des nicht mehr aktiven Schachts war aus zunächst ungeklärter Ursache in Flammen geraten. Nach Angaben der Polizei entstand ein hoher Sachschaden.

© dpa
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