Im Jugendverfahren um den gewaltsamen Tod einer 19-Jährigen in Bramsche wird das Landgericht Osnabrück die Öffentlichkeit lediglich über das Prozessende informieren. Im Falle einer Verurteilung werde voraussichtlich weder das konkrete Delikt noch das Strafmaß genannt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Das Landgericht hatte bisher nur mitgeteilt, dass der Prozess gegen den 20 Jahre alten Verdächtigen Anfang September starte. Laut einem NDR-Bericht begann das Verfahren an diesem Montag. Dieser Termin werde weder bestätigt noch dementiert, sagte der Sprecher.
Der 20-Jährige wird verdächtigt, die junge Frau Anfang März am Rande einer Geburtstagsparty in einer Schützenhalle im Ortsteil Pente getötet zu haben. Gegen den kurz darauf festgenommenen Deutschen wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Auch der Vorwurf einer Vergewaltigung stand im Raum, wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück damals mitteilte.
Weil neben der Tötung der 19-Jährige dem Angeklagten weitere Straftaten vorgeworfen werden, die er als Jugendlicher begangen haben soll, ist die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte kurz nach der Tat bestätigt, dass der Verdächtige in der Vergangenheit wegen Stalkings ins Visier der Ermittler geraten war.
Nach Angaben des Gerichtssprechers steht die Verteidigung des 20-Jährigen nicht für Fragen zur Verfügung. Auch die Nebenklage - also die Angehörigen der Getöteten - wollten sich zunächst nicht äußern. Bei 18- bis 21-jährigen Heranwachsenden kann das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden. Im Fall des 20-Jährigen war in dieser Frage ein Gutachten eingeholt worden.
Das Landgericht Osnabrück ist in diesem Jugendverfahren in der Kommunikation zurückhaltender als andere Landgerichte. So hatte das Landgericht Hannover Ende August einen 15-Jährigen zu einer zehnjährigen Jugendstrafe wegen Mordes an einem 14-Jährigen verurteilt. Das Gericht teilte zudem mit, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten wurde.
Inzwischen rechtskräftig ist die Verurteilung eines 15-Jährigen wegen Mordes an einer Mitschülerin in Salzgitter. Das Landgericht Braunschweig hatte den zur Tatzeit 14-Jährigen im Februar zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.