Patientinnen und Patienten können sich an die Schlichtungsstelle wenden, um sich über einen vermuteten ärztlichen Behandlungsfehler zu beschweren. Die Vorwürfe werden dann außergerichtlich von Juristen und Ärzten bewertet. In 510 Fällen seien Sachentscheidungen getroffen worden, hieß es. Dabei handelt es sich um nicht bindende Empfehlungen zur Schadensregulierung.
Die Verfahren sind für Patienten kostenfrei. In rund 60 Prozent der Fälle wurden Fehler bei Operationen angeprangert. Häufig handelte es sich dabei um den Bereich Unfallchirurgie und Orthopädie und Therapien in Kliniken.
«Das Gefühl, ernsthaft fehlerhaft behandelt worden zu sein, kann für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige sehr belastend sein», betonte die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker.