Geldstrafe für Klimaaktivistin: Anzeige nach Klebe-Aktion

In Prozessen gegen Klimaaktivisten geht es in der Regel um Straßenblockaden. Vor zwei Wochen hat sich ein junger Mann aus Greifswald aber auch an einem Gerichtstisch in Berlin festgeklebt. Das könnte weiteren juristischen Ärger nach sich ziehen.
Carla Hinrichs sitzt in einem Gerichtssaal im Amtsgericht Tiergarten. © Annette Riedl/dpa

Die Mitgründerin und Sprecherin der Klimaschutzgruppe Letzte Generation, Carla Hinrichs, ist nach einer Straßenblockade in Berlin zu 600 Euro Geldstrafe (20 Tagessätze je 30 Euro) verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten befand die 26-Jährige aus Bremen am Donnerstag der Nötigung für schuldig.

Klimaaktivist Henning Jeschke muss nach einer Klebe-Aktion vor zwei Wochen im Gerichtssaal unterdessen mit weiteren strafrechtlichen Folgen rechnen. Auch er steht wegen mehrerer Straßenblockaden vor dem Amtsgericht Tiergarten. Bei der Verhandlung vor zwei Wochen hatte er sich mit einer Hand an einem Tisch festgeklebt. Letztlich wurde der Klimaaktivist mit der Hand am Tisch klebend aus dem Gebäude gebracht. Jeschke erklärte, der Tisch sei untergestellt und «noch nicht im Museum». Er werde wieder auftauchen.

Es sei Strafanzeige erstattet worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag am Rande des Prozesses gegen den 23-Jährigen aus Greifswald. Die Staatsanwaltschaft habe zu prüfen, welche Delikte in Betracht kämen, möglicherweise gemeinschaftliche Sachbeschädigung, so die Sprecherin. Das Gericht hätte den Tisch gern zurück, sagte die Gerichtssprecherin am Rande des Prozesstermins, bei dem vier Polizisten als Zeugen gehört wurden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen in dem aktuellen Verfahren Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Gegen Jeschke waren zunächst Geldstrafen verhängt worden. Weil er gegen die Strafbefehle Einspruch einlegte, kam es zum Prozess, der am 23. März fortgesetzt werden soll.

Auch mit Vorwürfen gegen Hinrichs wird sich das Gericht weiter befassen. Es würden derzeit weitere Verfahren gegen sie laufen, erklärte die Sprecherin der Klimaschutzgruppe. Auch wenn sie nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei, bedeute es nicht, dass ihr Protest hier ende, so die gebürtige Bremerin.

Zum aktuellen Prozess kam es, weil Staatsanwaltschaft und Gericht unterschiedlicher Auffassung über die Höhe der Geldstrafe wegen Nötigung waren. Auch am Donnerstag folgte Richter Christoph Weyreuther dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht, die nur 450 Euro (30 Tagessätze je 15 Euro) gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

«Es ist eine Straftat, wenn man anderen seinen Willen aufzwingt», sagte Richter Weyreuther bei der Urteilsbegründung. Es gebe legale Mittel für Protest. Hinrichs hatte ihre Teilnahme an einer Blockade im Februar 2022 zugegeben und erklärt, sie halte ihr Verhalten nicht für strafbar.

© dpa
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