2014 sei die Deutsche ihrem Bruder nach Syrien gefolgt und habe sich dem IS angeschlossen. Dort habe sie einen Mann nach islamischem Ritus geheiratet. Gemeinsam habe sich das Paar regelmäßig öffentliche «Bestrafungsaktionen» des IS angesehen. Bei diesen Aktionen seien sogenannte Ungläubige misshandelt und zum Teil zu Tode gesteinigt wurden, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Nach dem Tod ihres Mannes und Vaters ihres ersten Kindes sei die Angeklagte Zweitfrau eines anderen Mannes geworden. Dann habe sie einen dritten Mann geheiratet. Im gemeinsamen Haushalt in Mayadin am Euphrat habe das Paar eine jesidische Sklavin gehalten. Die Angeklagte habe die 26-Jährige zu Arbeiten herangezogen und sie mehrfach misshandelt. Außerdem habe sie sich daran beteiligt, die Jesidin an der Flucht zu hindern. Damit habe sie der sexuellen Ausbeutung der Sklavin durch ihren Ehemann Vorschub geleistet.
Ende 2017 wurde die Bremerin den Angaben zufolge von kurdischen Kräften festgenommen. In einem Gefangenenlager in Nordsyrien habe sie im Juli 2018 ihr zweites Kind zur Welt gebracht. Im vergangenen Oktober kehrte sie nach Deutschland zurück und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Erst am 6. April hatte vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen eine andere IS-Rückkehrerin begonnen. Die 38 Jahre alte Deutsch-Iranerin war laut Anklage 2014 mit zwei kleinen Kindern ins IS-Gebiet gereist. Am 24. März hatte das Gericht eine 44 Jahre alte Deutsche zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Frau aus Bad Oldesloe war mit ihrem knapp 14 Jahre alten Sohn nach Syrien gegangen. Er wurde zum IS-Kämpfer ausgebildet und starb bei einem Bombenangriff. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.