Eine erneute Fristverlängerung sei nicht vorgesehen, teilte eine Sprecherin des Bremer Finanzressorts mit. Die Frist endet am kommenden Dienstag (31. Januar). Ursprünglich war diese für Ende Oktober 2022 festgesetzt worden, wegen des schleppenden Eingangs wurde sie aber verlängert.
Nach Ende der Frist werde das Finanzamt Bremerhaven, das im Land Bremen für die Umsetzung der Grundsteuerreform zuständig ist, ein Erinnerungsschreiben an diejenigen versenden, die ihre Erklärung nicht abgeben haben. Wenn dann immer noch nichts geliefert werde, könnten Zwangsgelder festgesetzt werden. Auch könne das Finanzamt den Wert des Grundstücks schätzen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Steuer.