Der 31-Jährige, der die deutsche und syrische Staatsangehörigkeit hat, legte ein umfassendes Geständnis ab. Daneben berücksichtigte der 4. Strafsenat zu Gunsten des Mannes, früh mit der Szene gebrochen zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Laut Urteil hatte der 31-Jährige Frau und Kinder seines Bruders bei deren Ausreise unterstützt. Zudem verwaltete er im Interesse seines Bruders zwei vermietete Wohnungen und half ihm bei der Beschaffung von SIM-Karten. So hielt der IS-Mann Kontakt zu anderen IS-Mitgliedern und vermittelte Schleuser für den Grenzübertritt von der Türkei nach Syrien. Auch leitete der Verurteilte Nachrichten zwischen seinem Bruder und Ausreisewilligen weiter. Er hatte außerdem Kontakt zu dem 2021 verurteilten Hassprediger Abu Walaa. Darüber hinaus unterstützte er die Zweit- und Drittfrau seines Bruders finanziell.
Der Senat überzeugte sich unter anderem anhand von Aussagen der Ermittler und von Chatverläufen davon, dass der 31-Jährige die Wahrheit gesagt hatte. Mit seinem Urteil folgte der Senat dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft.