Versuchter Maskenbetrug: Spahn als Zeuge im Prozess geladen

In einem Prozess um ein versuchtes betrügerisches Maskengeschäft in der Corona-Pandemie ist Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als Zeuge geladen. Ein Sprecher des CDU-Politikers bestätigte den Termin am 7. März im Landgericht Osnabrück. Angeklagt ist ein wegen frei erfundener Windkraftprojekte bereits verurteilter früherer Geschäftsmann. Darüber hatte zuerst die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Samstag) berichtet.
Jens Spahn (CDU), Unionsfraktionsvize. © Kay Nietfeld/dpa/Archivbild

Herr Spahn werde aussagen, den Angeklagten weder getroffen noch Geschäfte mit ihm besprochen zu haben, sagte der Sprecher des CDU-Bundestagsabgeordneten am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur.

Der Angeklagte soll zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 dem Bundesgesundheitsminister die Lieferung von mehreren Millionen Masken vorgeschlagen und 14 Millionen Euro Vorkasse für das Geschäft verlangt haben. Er sei aber weder in der Lage noch willens gewesen, die versprochenen Masken zu liefern, heißt es in der Anklage. Spahn ging nicht auf das Angebot ein.

Der frühere Unternehmer behauptete aber im Windkraft-Prozess, Spahn persönlich getroffen zu haben. Der Minister habe dabei sogar angedeutet, dass er von dem Maskengeschäft profitieren wolle. Diese Aussage ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft frei erfunden. Der Ex-Unternehmer ist deshalb nicht nur wegen versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall, sondern auch wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens sowie falscher Verdächtigung angeklagt. Spahn selbst hatte Anzeige erstattet.

Der Prozess um den versuchten Maskendeal gegen den früheren Geschäftsmann startet laut einem Gerichtssprecher am 27. Februar. Der Mann war im Mai 2022 vom Landgericht Osnabrück wegen Betrugs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung der Richter frei erfundene Windkraftprojekte an ausländische Energiekonzerne vermarktet und mit Mittätern für einen Schaden von rund zehn Millionen Euro gesorgt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Ex-Unternehmer hat Revision eingelegt.

© dpa
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