Christian B. sitzt zurzeit im niedersächsischen Oldenburg eine mehrjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2005 in deren Haus in der Nähe von Praia da Luz ab. Zuvor hatten portugiesische und britische Medien berichtet, dass es sich um den 45-jährigen Deutschen handelt.
Das damals dreijährige britische Mädchen war am 3. Mai 2007 aus einer Apartmentanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Der Fall hatte weltweit Schlagzeilen gemacht.
Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass der inhaftierte Christian B. in dem Fall unter Mordverdacht stehe. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag ganz allgemein, dass es jüngst ein Rechtshilfeersuchen aus Portugal gab, dem stattgegeben wurde. Details zu dem Beschuldigten nannte der Sprecher aber nicht. Das Verfahren werde in Portugal geführt, hieß es.
Die formelle Einstufung einer Person als verdächtig stellt noch keine Anklage dar, ist aber eine Voraussetzung dafür. Denn die Maßnahme unterbricht unter anderem die Verjährung, die nach portugiesischem Recht bei Mord nach 15 Jahren eintritt. Da das Mädchen am 3. Mai 2007 aus der Apartmentanlage in Praia da Luz verschwand, wäre die Verjährung schon in wenigen Tagen eingetreten.