«Härtefallhilfe» für Öl, Flüssiggas, Pellets, Holz und Kohle

Besitzer von Heizungen, die mit Öl, Flüssiggas, Pellets, Holz oder Kohle betrieben werden, können in den norddeutschen Bundesländern voraussichtlich ab April Anträge auf staatliche Heizkosten-Zuschüsse stellen. Das Wirtschaftsministerium in Niedersachsen nannte am Donnerstag Details der Pläne, die man mit Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg abgestimmt habe. Vorgesehen seien «ein gemeinsames Antragsportal und eine gemeinsame Antragsbearbeitung», die Gesamtkoordination übernehme dabei Hamburg. «Möglicherweise werden noch weitere Länder beitreten.» Zuvor hatte die «Neue Osnabrücker Zeitung» darüber berichtet.
Entrindete Baumstämme liegen auf dem Rundholzplatz auf dem Gelände eines Sägewerks. © Philipp von Ditfurth/dpa/Illustration

Laut dem Wirtschaftsressort in Hannover geht es um «Härtefallhilfen» für Verbraucher in Fällen, in denen die Ausgaben für die genannten Energieträger im vergangenen Jahr wenigstens doppelt so hoch ausfielen wie 2021. Für Nutzer solcher Heizungen würden bestimmte Richtpreise definiert. Bei einem positiven Bescheid sei dann maximal ein Zuschuss von 80 Prozent der zusätzlichen Summe möglich, die über die verdoppelten Einkaufskosten hinaus entstand. Die Schwelle der Mindestförderung liege grundsätzlich bei 100 Euro, die Höchstfördersumme bei 2000 Euro für einen privaten Haushalt.

Die Mittel von insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro sollen demnach vom Bund kommen, in Niedersachsen dürften etwas mehr als 169 Millionen Euro in den Fördertopf gelangen. «Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir – gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck – in Kürze zu einer guten Lösung kommen», sagte Landeswirtschaftsminister Olaf Lies (SPD). Aus seinem Haus hieß es außerdem: «Wir bemühen uns um schnelle Prüfungen, damit das Geld die Kundinnen und Kunden auch schnell erreicht.» Wer 2022 nicht Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holz oder Kohle eingekauft habe, könne nicht gefördert werden.

© dpa
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