Die Ermittlungen konzentrierten sich von vornherein auf zwei Männer: den 35-jährigen Ehemann des Opfers und einen 41-jährigen Mann, der Verbindungen zur Familie hatte. Weil die Beweislage laut Polizei zu dünn war, um einen dringenden Tatverdacht zu begründen, blieben sie auf freiem Fuß.
Die Ermittlungen der Mordkommission hätten den Verdacht erhärtet, teilte die Polizei mit. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beantragte U-Haft gegen die Verdächtigen. Demnach habe der eine Mann die Tat begangen, der andere sei beteiligt gewesen.