Letzter Tag mit Maskenpflicht im Nahverkehr

Seit mehr als zwei Jahren gilt in Niedersachsen eine Maskenpflicht im Nahverkehr. Dies ändert sich nun. In einem weiteren Verkehrssektor fällt die Pflicht ebenfalls.
Ein Schild mit der Aufschrift «Zustieg nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.» klebt an der Zugtür einer Regio-S-Bahn der NordWestBahn im Hauptbahnhof. © Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

In Bus und Bahn im Nahverkehr in Niedersachsen und Bremen gilt am Mittwoch letztmals Maskenpflicht. Von Donnerstag an wird diese Pflicht dann aufgehoben, wie auch im Fernverkehr, also beispielsweise bei Reisen mit der Deutschen Bahn. Die beiden Bundesländer hatten das Ende der Maskenpflicht vor knapp drei Wochen angekündigt.

Bislang gilt die Pflicht für eine OP-Maske im Nahverkehr in Niedersachsen - in früheren Zeiten musste eine FFP2-Maske getragen werden. Seit Ende April 2020 mussten Menschen laut Gesundheitsministerium im niedersächsischen Nahverkehr eine Maske tragen.

Weiterhin gilt die Maskenpflicht dann noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Dies ist über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt, das noch bis zum 7. April datiert ist.

Zuletzt forderte etwa die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Ende der Maskenpflicht im Gesundheitsbereich. Niedersachsens neuer Gesundheitsminister Andreas Philippi riet in dieser Frage vor wenigen Tagen zu Gelassenheit. «Ich würde da ein bisschen zu Gelassenheit raten. Ich würde jetzt nicht anfangen, mich um drei oder vier Wochen wegen der Maskenpflicht zu streiten», sagte der SPD-Politiker.

«Wir sollten das genau wissenschaftlich auswerten und gucken. Wir können das Gesetz einfach auslaufen lassen. Dann ist es am 7. April zu Ende. Das wissen wir definitiv. Und wenn die Situation es zeigt, dass es vielleicht früher notwendig ist, hoffe ich auf die Bundesregierung.»

In den Arztpraxen würden in der Regel keine gesunde Menschen sitzen, «sondern die gehen dahin, weil sie sich krank fühlen oder weil sie krank sind. Und gerade da und auch in den Seniorenheimen oder in Pflegeheimen, auch in den Krankenhäusern sind per se kranke Menschen, und die sind auch zu schützen.»

© dpa
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