CDU will Klimaaktivisten zur Kasse bitten: Regierung dagegen

Sollten Aktivisten, die sich auf die Straße kleben, für das Ablösen durch die Polizei bezahlen? Eine sogenannte Wegtrage-Gebühr gibt es in Niedersachsen bisher nicht. Die CDU hält das für einen Fehler.
Letzte Generation
Ein Aktivist der Klimaschutz-Initiative «Letzte Generation» ist mit der Hand auf die Straße geklebt. © Matthias Balk/dpa/Symbolbild

Klimaaktivisten, die mit ihren Aktionen den Verkehr stören, sollten nach Vorstellung der CDU künftig auch in Niedersachsen zur Kasse gebeten werden. «Wir können uns als CDU-Fraktion durchaus vorstellen, dass eine Wegtrage-Gebühr für sogenannte Klimakleber eingeführt wird», sagte der Innenpolitiker André Bock der Deutschen Presse-Agentur. «Wer sich wie vor Ostern auf den Hauptschlagadern des Verkehrs in Norddeutschland vor dem Elbtunnel beziehungsweise den Elbbrücken festklebt und damit andere Menschen nötigt und frustriert oder im Berufsverkehr in Großstädten den Verkehr lahmlegt, darf nicht länger mit Nachsicht rechnen.»

In zehn Bundesländern gibt es Bock zufolge bereits eine solche Wegtrage-Gebühr. Es sei «sinnvoll und notwendig, dass die niedersächsische Landesregierung nachzieht», sagte der Abgeordnete.

Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte am Mittwoch hingegen, es sei die Aufgabe der Polizei, für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu sorgen. Für die Einsätze bei den Klebe-Aktionen würden daher keine Gebühren erhoben. Derzeit gebe es auch keine Überlegungen, das zu ändern.

Bereits Anfang März hatte das Innenministerium auf eine Anfrage der CDU erklärt, das Wegtragen von Aktivisten könne im Einzelfall als «Durchsetzung eines polizeilichen Platzverweises unter Anwendung unmittelbaren Zwangs» gewertet werden. Die Erhebung einer Gebühr sei dafür in Niedersachsen allerdings nicht vorgesehen - anders als für andere polizeiliche Maßnahmen.

Zuspruch bekam die CDU von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Polizeieinsätze sollten nicht zulasten der Steuerzahler gehen, teilte die Gewerkschaft mit. Dabei gehe es aber nicht um eine pauschale Bestrafung von Klimaaktivisten.

«Teilnehmende von angemeldeten Veranstaltungen, die unter das Versammlungsrecht fallen, üben ihr Grundrecht aus, was niemals mit Kosten belegt werden darf», sagte GdP-Landeschef Kevin Komolka. «Bei den hier diskutierten Klima-Klebe-Aktionen sollen aber durch den bewussten Rechtsbruch Zeichen gesetzt werden, die dann auch die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen haben sollten, selbst wenn die Ziele der Aktionen nachvollziehbar sind.»

Die GdP sprach sich außerdem dafür aus, bundesweit einheitlich zu verfahren, damit die Aktivisten nicht gezielt in den Ländern aktiv werden, in denen keine Gebühren anfallen.

In anderen Bundesländern mussten Klimaaktivisten bereits bezahlen. So forderte Hamburg für Aktionen in den Jahren 2021 und 2022 mehr als 37.000 Euro von 74 Personen ein. In Baden-Württemberg wurden bis Anfang Februar für das Festkleben oder das Abseilen von Brücken gegen 63 Personen Gebühren von insgesamt rund 7200 Euro erhoben. Die bayerische Polizei stellte Aktivisten, die sich festgeklebt hatten, bis Anfang März in rund 50 Fällen mehr als 7500 Euro in Rechnung.

© dpa
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