Eine Jugendkammer des Landgerichts hatte die Frau im Dezember 2022 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft verurteilt. Der Mann erhielt für die im Juli 2021 im Landkreis Uelzen begangene Tat eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft. Die Jugendkammer hatte unter anderem auf gemeinschaftlichen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr geurteilt, bei dem 22-Jährigen mit dem Zusatz der schweren Körperverletzung. Nun soll laut dem Bundesgerichtshof noch einmal eine andere Jugendkammer über die Frau urteilen.
Der Bundesgerichtshof kritisierte, dass die Bemessung der Jugendstrafe für die 20-Jährige rechtsfehlerhaft sei. Es sei nicht auszuschließen, dass eigentlich eine geringere Haftdauer oder eine Aussetzung der Haft auf Bewährung angebracht gewesen wären.
Unter anderem monierte der Gerichtshof, dass die Jugendkammer am Landgericht Lüneburg nonverbale Aussagen der 20-Jährigen zu stark bewertet habe. Die Kammer hatte in ihrem Urteil unter anderem geschrieben, dass die Frau «konstant desinteressiert und gelangweilt dreingeschaut und keine Miene verzogen» habe. Auch im Jugendstrafrecht dürfe zulässiges Verteidigungsverhalten nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden.