Voraussetzung sei der Nachweis, dass mehrere Weidetiere von demselben Wolf gerissen worden seien. Bislang sei in Stade nur in einem Fall der genetische Nachweis erbracht worden, dass es sich um einen Wolf handelte. Bei den anderen Fällen stehe dieser Nachweis noch aus.
In den vergangenen Wochen gab es laut Jägerschaft drei Wolfsangriffe im Landkreis Stade und den angrenzenden Landkreisen. Ein Angriff mit 55 toten Schafen geht inzwischen erwiesenermaßen vom Wolf aus. Bei zwei weiteren Angriffen - einer mit drei toten Schafen und einer mit ebenfalls drei toten Schafen und mit mehreren verletzten Tieren - wird ein Wolfsangriff vermutet.
In der Region Hannover hatte die Untere Naturschutzbehörde am Montag bekannt gegeben, eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes erteilen zu wollen. Das Tier gehöre zu einem größeren Rudel, auch andere Wölfe des Rudels dürften entnommen werden. Die Entscheidung sei mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt worden. Die Genehmigung gilt bis Ende Februar 2024.
Seit Frühjahr 2022 häufen sich den Angaben zufolge die Risse in dem betroffenen Revier. Es sei nachgewiesen, dass das Tier, für das die Ausnahmegenehmigung gelte, mehrfach Tierherden angegriffen habe.