Für die Allianz aus 30 Räten und Kreistagen aus dem Südosten Niedersachsens ist klar, dass Schacht Konrad nicht den heutigen Anforderungen von Wissenschaft und Technik entspreche. Wichtige Aspekte wie Rückholbarkeit und Langzeitsicherheit seien nicht gegeben beziehungsweise gar nicht erst beachtet worden, kritisierte die Gruppe. Sie forderte, einen Antrag auf Widerruf beziehungsweise Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses vom Mai 2021 transparent und zügig zu bearbeiten und nach knapp zwei Jahren zu entscheiden.
Das niedersächsische Umweltministerium hatte im Jahr 2002 die Genehmigung für die Errichtung und Betrieb erteilt. Seit 2007 wird Schacht Konrad zum Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgerüstet. Für den geplanten Start wurde von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) das Jahr 2027 genannt.
Die Behörde mit Sitz in Peine verweist auf ihrer Internetseite darauf, dass der ursprüngliche Vorschlag als Initiative des damaligen Grubenbetriebes mit Unterstützung der Stadt Salzgitter und aus der regionalen Politik kam. Demnach sollten Arbeitsplätze gesichert werden, nachdem die Erzgrube Konrad unwirtschaftlich geworden war. Zudem entgegnet die BGE, dass eine Entwicklung bei Wissenschaft und Technik klar sei und in der Genehmigung mit den Regelungen zu geplanten Änderungen enthalten sei.