Der Beschuldigte schoss am 17. Juni am Hauptbahnhof Peine mit einer Armbrust einem anderen Mann in den Rücken. Er bedrohte zudem einen weiteren Anwesenden. Der Angreifer sah später davon ab, ein weiteres Mal auf den Verletzten zu schießen.
Die Staatsanwaltschaft wertete den Schuss als gefährliche Körperverletzung. Weil der Angreifer nicht weitere Schüsse abgab, die nötig gewesen wären, um den Verletzten zu töten, habe es sich nicht um einen versuchten Totschlag gehandelt.
Nach einem psychiatrischen Gutachten soll der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht in der Lage gewesen sein, einzusehen, dass er falsch handelt. Er habe Stimmen wahrgenommen, die ihn aufgefordert hätten, Menschen zu töten.