Vorher hätten die Angeklagte und das spätere Opfer in der Wohnung des Mannes den Abend über Alkohol getrunken und Filme geschaut. Bis der Mann eingeschlafen sei, habe es keinen Streit zwischen den beiden gegeben. Über ein Motiv der Angeklagten ist bislang nichts bekannt. Nach Rücksprache mit ihrem Anwalt entschied sie sich, vorerst zu den Vorwürfen zu schweigen.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters liegt dem Gericht der Mitschnitt des Notrufs vor, den die Angeklagte nach der Tat abgesetzt hatte. Demnach hatte sie offenbar das Messer wieder aus dem Körper herausgezogen und versucht, die Wunde zuzudrücken.
Das Opfer habe den Stich nur überlebt, weil es schnell medizinisch versorgt werden konnte, so die Staatsanwältin. Der Prozess soll am kommenden Dienstag mit der Zeugenvernehmung des Opfers fortgesetzt werden. Bislang hat das Gericht vier weitere Verhandlungstage im September für das Verfahren angesetzt.