Der Mann hatte von Ende August bis Anfang Oktober 2021 in seinem Garten ein Plakat mit einer Foto-Textmontage des Eingangs des Konzentrationslagers Auschwitz aufgestellt. Darauf war der Schriftzug «Impfen macht frei» zu erkennen.
Am Eingangsportal des NS-Lagers Auschwitz, in dem Hunderttausende Menschen ermordet worden waren, stand damals «Arbeit macht frei». Der Verurteilte habe mit der Montage einen volksverhetzenden Zusammenhang mit Corona-Impfungen hergestellt, hieß es. Zudem seien Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet worden.
Das Amtsgericht war der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Plakat und das dazu gehörige Laminiergerät wurden vom Gericht eingezogen. Der Verurteilte bestritt die Vorwürfe auch vor Gericht. Er hatte schon Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 1000 Euro eingelegt, wonach es zum Amtsgerichtsprozess kam. Nun legte er noch im Gerichtssaal wieder Berufung gegen das Urteil ein.
Das Tragen des Davidsterns oder daran angelehnter Symbole gilt im Zusammenhang mit Corona-Impfungen als eine Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und eine Verachtung der Millionen Opfer. Holocaust-Überlebende prangerten mehrfach Vergleiche ihres Leids mit Maßnahmen während der Corona-Pandemie an.