Bei dem Rostocker, der keine gültige Fahrerlaubnis besaß, gab es zudem Hinweise auf eine weitere Beeinflussung durch Drogen. Dem 47-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und das Fahrzeug wurde sichergestellt. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch bei der Schwerinerin wurde die Entnahme einer Blutprobe veranlasst. Zudem wurde Strafanzeige erstattet und die Polizei behielt den Führerschein der Frau ein.