In Wohnung gelockt: Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch

Ein 62-jähriger Mann aus Stavenhagen (Mecklenburgische Seenplatte) ist wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. «Sie sollten sich für den Rest ihres Lebens von Kindern fernhalten», sagte Richterin Daniela Lieschke am Donnerstag in der Urteilsbegründung am Landgericht Neubrandenburg. Der Mann hatte vor Gericht gestanden, 2020 und 2021 Minderjährige mit Videospielen in seine Wohnung gelockt und sexuell belästigt zu haben. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Der Verurteilte hatte in dem nicht öffentlichen Prozess laut Lieschke gestanden, immer wieder Kinder zu sich in die Wohnung gelockt zu haben. In vier Fällen soll er Zehnjährige gefragt haben, ob sie mit ihm «bumsen» oder ihn anders sexuell befriedigen wollen. Das lehnten die spielenden Kinder ab. In einem Fall habe er einem Zehnjährigen eine Nacktaufnahme von sich selbst in einer Badewanne gezeigt. «Da der Mann gestanden hat, blieb dem Jungen eine Aussage wegen dreier Fälle vor Gericht erspart», sagte die Richterin.

Mehrere andere Anklagevorwürfe, wie Geschlechtsverkehr mit einem 16-Jährigen, wurden fallengelassen. Hier habe dem Jugendlichen kein Zwang nachgewiesen werden können. Das Landgericht blieb knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die einen Monat mehr Haft, aber keine Bewährung verlangt hatte. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Der Verurteilte soll 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und jeden Wohnsitzwechsel melden.

© dpa
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