Am Schweriner Landgericht soll am heutigen Freitag (11.30 Uhr) das Urteil gegen eine 26 Jahre alte Mutter gesprochen werden, die im vergangenen Herbst ihr Baby unmittelbar nach der Geburt getötet haben soll. Sie soll das kleine Mädchen aus dem Fenster im dritten Stock geworfen haben. Laut Obduktionsbericht erlag das Kind den schweren Kopfverletzungen, die es bei dem Sturz erlitt. Das tote Baby war von einem Bewohner des Hauses entdeckt worden, der die Behörden informierte. Der Fund hatte überregional Entsetzen ausgelöst.
Die Staatsanwaltschaft legt der Frau Totschlag zur Last. Gleich zu Prozessbeginn am 11. April, noch vor dem Verlesen der Anklage, hatte das Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im Prozessverlauf kämen Sachen zur Sprache, die intimste und damit besonders schutzwürdige Bereiche der Angeklagten beträfen, hatte der Vorsitzende Richter die Entscheidung begründet. Erst zur Verkündung des Urteils sind nun wieder Zuhörer zugelassen.
Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren vor. Der Anwalt der Angeklagten warf am Rande der Verhandlung die Frage auf, ob in dem Fall eine Schuld bestehe. Die Frau habe nach eigenen Angaben die Schwangerschaft nicht wahrgenommen und sei von der Geburt überrascht worden. Der Vater des Kindes trat in dem Verfahren als Nebenkläger auf.