Der Prozessbevollmächtigte des Verfahrens begründete die Entscheidung laut Gerichtssprecher mit der noch ausstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald in einem parallelen Eilverfahren. Die zuständige Kammer sei zudem mit Corona-Verfahren befasst und habe kurzfristig keine freien Kapazitäten, fügte der Sprecher hinzu.
Die Umwelthilfe hatte bereits im Mai 2021 vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin gegen die Zulassung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV Klage eingereicht - dies sei laut DUH ein Missbrauch des Stiftungsrechts gewesen. Im Juli desselben Jahres folgte zudem eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht auf eine aufschiebende Wirkung für das Projekt Klimastiftung.
Nach dem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil am Landgericht Schwerin, dass die maßgeblich durch Geld aus russischen Gasgeschäften finanzierte Stiftung in erster Instanz zu detaillierten Auskünften über ihre Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 verurteilt hatte, wollte die Umwelthilfe ihre eigene Klage nochmals vorantreiben. Die Klage am Landgericht geht nun in die Berufung am Oberlandesgericht, geklagt hatte die Transparenz-Plattform «Frag den Staat».
Vom Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner, hieß es am Donnerstag: «Wenn das Verwaltungsgericht Schwerin von Anfang an die offensichtlich rechtswidrige Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gestoppt hätte, dann wäre der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern der inzwischen eingetretene massive Reputationsschaden erspart geblieben.»