Knapp zwei Wochen nach der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... Ungelöst» geht die Polizei etlichen Hinweisen zu einem Mord bei Spandowerhagen (Vorpommern-Greifswald) vor 37 Jahren nach. «Wir haben etwa 40 bis 50 Hinweise zu dem Fall von 1986 bekommen, die werden nun langsam bearbeitet», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Dienstag. Dies habe aber noch nicht zu «einem Durchbruch bei den Ermittlungen geführt.»
Eine 21 Jahre alte Kita-Erzieherin aus dem Ort bei Greifswald war damals in einem kleinen Waldstück am Dorfrand erwürgt worden. Die Staatsanwaltschaft hat 2500 Euro Belohnung für Hinweise ausgelobt, mit denen der als «Cold Case» eingestufte Fall gelöst wird. Nach letzter Analyse aller Ermittlungen wird vermutet, dass der Täter aus dem regionalen Umfeld kam, hieß es.
Die 21-Jährige war am 2. August 1986 mit Freunden per Rad zu der Diskothek in Lubmin gefahren. Kurz nach Mitternacht war sie allein mit dem Rad zurückgefahren, als die Freunde noch stehengeblieben waren. Auf der Rückfahrt sahen die Freunde erst noch zwei Räder liegen, dachten sich aber nichts dabei.
Einen Tag später fanden Spaziergänger die bekleidete Leiche der Frau wenige Meter abseits der Straße kurz vor dem Ort im Wald, auch ihr Fahrrad wurde entdeckt.
Die Polizei vermutet, dass sie einen Bekannten traf, mit diesem noch eine Zigarette rauchte und dieser zudringlich wurde. Zu einem sexuellen Missbrauch kam es den Ermittlungen zufolge zwar nicht, allerdings war die Oberbekleidung des Opfers zerrissen. Sex könne ein Motiv gewesen sein, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Am Tatort fanden Ermittler Reste einer filterlosen Zigarette einer polnischen Marke.
Zudem wird geprüft, ob es einen Zusammenhang mit einem Vorfall wenige Tage vor dem Mord gibt. Ein Mann soll die 21-Jährige von draußen bei Dunkelheit zu Hause beobachtet haben. Er war auf einem anderen Dach und sei geflohen. Laut Staatsanwaltschaft sollten sich auch Zeugen nochmal melden, die schon 1986 bei Ermittlungen befragt wurden. Dem Delikt könnte auch Verjährung drohen. Das wäre der Fall, wenn das Ganze als «Totschlag» eingestuft werden müsste, sagte der Sprecher. Totschlag-Fälle seien nach 30 Jahren verjährt. Mord verjähre nicht.