Gutachter: Angeklagter in Dreifachmord-Prozess schuldfähig

Der Angeklagte im Prozess um den dreifachen Mord in Rövershagen (Landkreis Rostock) ist nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters voll schuldfähig. Er habe bei dem Angeklagten keine Merkmale für eine Schuldminderung oder die Aufhebung der Schuldfähigkeit feststellen können, sagte Stefan Orlob am Montag vor dem Landgericht Rostock. Der Angeklagte leide weder an einer Psychose, noch an einer Depression, so der Sachverständige weiter. Orlob betonte jedoch, dass er den Angeklagten nicht in einem persönlichen Gespräch habe befragen können.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Dem 27-jährigen deutschen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Februar 2022 in seinem Elternhaus in Rövershagen seinen 52-jährigen Vater, seine 25-jährige Schwester und vier Tage später seine 48-jährige Mutter mit einer Armbrust und einer Gartenmachete getötet zu haben. Zwei Wochen später soll er die Leichen in selbstgebauten Särgen rund zehn Kilometer entfernt auf einem Feld bei Roggentin (Landkreis Rostock) vergraben haben. Nach seiner Verhaftung Ende März 2022 führte der Angeklagte die Ermittler zu der Stelle, wie in einem Polizeivideo zu sehen war, das während des Prozesses gezeigt wurde.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin will die Strafkammer am kommenden Montag hören. Eine Woche später soll das Urteil verkündet werden.

© dpa
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