Streit um Krankentransportkosten nach Klimaprotest
Fast drei Jahre nach einem Protest von Klimaaktivisten an der A20 bei Tribsees hat sich eine Zivilkammer am Landgericht Stralsund mit einem Streit um die Kosten für einen Krankentransport befasst. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hatte sich am 27. November 2020 eine Klimaaktivistin von einer Brücke abgeseilt und ein Transparent angebracht. Rettungskräfte brachten die Demonstrantin zu Boden und gegen ihren Willen in ein Krankenhaus nach Stralsund. Für den Einsatz von Rettungswagen und Notarzt verlangt der Landkreis Vorpommern-Rügen 1658 Euro von der Aktivistin.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Greifswald der Klageforderung stattgegeben. Der Landkreis habe eine Dienstleistung für die Klimaaktivistin erbracht, hieß es zur Begründung. Der Notarzt habe aufgrund einer psychischen Auffälligkeit sowie einer Eigen- und Fremdgefährdung durch das Abseilen den Einsatz für notwendig erachtet. Dass die Aktivistin gleich nach Ankunft im Stralsunder Klinikum wieder entlassen wurde, spiele wie die Frage der Rechtmäßigkeit des Klimaprotestes keine Rolle.
Das Landgericht ließ nach Angaben der Sprecherin in der Verhandlung am Mittwoch erkennen, dass der klagende Landkreis keinen Anspruch auf Zahlung der Kosten hat. Das Urteil soll am 18. Oktober verkündet werden.