Pandemie treibt Zahl der politisch motivierten Straftaten

Die erfasste Zahl politisch motivierter Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern hat stark zugenommen. «Die Gesamtfallzahl der politisch motivierten Kriminalität ist um 19,2 Prozent gestiegen», sagte Innenminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag in Schwerin. Er bezog sich dabei auf den Vorjahresvergleich, 2021 waren es demnach 1736. Mit 2070 sei zudem erstmals die Marke von 2000 für den Staatsschutz relevanten Fällen überschritten worden. Pegel betonte jedoch, dass dies nur das Hellfeld der bekannten Fälle sei, über die Dunkelziffer könne er keine Angaben machen.
Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. © Peter Kneffel/dpa/Symbolbild

In Bezug auf die Ursachen machte der Innenminister klar, dass sowohl die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, der Ausbruch des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine als auch die Energiekrise hier einen erheblichen Einfluss auf die Zahlen hatten. Allein der Kontext des russischen Angriffskrieges habe zu einem Anstieg um 334 Fälle geführt.

Die Mehrheit der politisch motivierten Taten ordnet das Landeskriminalamt dem rechten politischen Spektrum zu, die Zahlen stiegen hier von 971 im Jahr 2021 auf nun 1142. Im linken politischen Spektrum weist die Statistik dagegen einen Rückgang von 226 auf 174 aus. 705 Fälle seien 2022 nicht eindeutig zuzuordnen gewesen, auch in dieser Kategorie gab es einen deutlichen Anstieg zum Vorjahr um 200 Zähler. Mit 37 und 12 registrierten Fällen spielten Fälle, die durch eine ausländische oder religiöse Ideologie motiviert wurden, eher eine untergeordnete Rolle.

Unter den Straftaten, bei denen keine spezifische Zuordnung möglich war, zählte die Statistik 374 Straftaten mit Corona-Bezug und 121 mit Bezug zum Ukrainekrieg. Wie der Innenminister erläuterte, fallen die Straftaten der vom Verfassungsschutz als «Delegitimierer» bezeichneten Personen - die den demokratischen Staat ablehnen, ohne klar zuordenbar zu sein - mehrheitlich in diesen Bereich. Entscheidend sei jedoch die begangene Straftat.

© dpa
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