Im Verfahren gegen ein Arzt wegen falscher Impf- und Maskenbefreiungen setzt die Staatsanwaltschaft auf einen Strafbefehl anstelle weiterer Verhandlungen. Darauf habe man sich mit dem Amtsgericht Stralsund verständigt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Dienstag. Angestrebt sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.
Nach früheren Angaben wirft die Staatsanwaltschaft dem 75-Jährigen die «Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse» in 32 Fällen vor. Der Mediziner aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen soll Patienten, ohne sie zu sehen, Bescheinigungen über eine Unverträglichkeit von Masern-Impfungen sowie Befreiungen von der Maskenpflicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgestellt haben, auch an Patienten aus anderen Bundesländern.
Ursprünglich war für Dienstag ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt. Dieser und weitere Termine waren vom Gericht aber abgesagt worden. Zum Auftakt vor zwei Wochen demonstrierten etwa 160 Unterstützer des angeklagten Arztes vor dem Gericht. Laut Staatsanwaltschaft geht es unter anderem auch darum, dem Angeklagten nicht weiter eine Bühne zu bieten. Sollte der Angeklagte Widerspruch einlegen, komme es allerdings dennoch zur Verhandlung.
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Ziel ist die einfache und schnelle Ahndung einfacherer Kriminalität.
Die Erteilung eines Berufsverbots sei über den Weg eines Strafbefehls nicht mehr möglich, sagte der Sprecher. Sollte der Befehl akzeptiert werden, hätte das nach Aussage des Sprechers auch zur Folge, dass ein verhängtes vorläufiges Berufsverbot wieder aufgehoben würde. Er verwies allerdings darauf, dass der Arzt ohnehin keine Kassenzulassung mehr habe und nur noch Privatpatienten behandeln könne. Zudem könnten auch Fachaufsichtsbehörden jederzeit dessen Approbation entziehen.
Ein Berufsverbot im Rahmen eines Strafverfahrens setze unter anderem voraus, dass erheblich rechtswidrige Taten in Zukunft zu erwarten seien. Zum einen könne ein Arzt noch wesentlich gravierendere Rechtsbrüche begehen als in dem vorliegenden Fall. Zum anderen sei es durchaus denkbar, dass der Arzt künftig keine Straftaten begeht. Ein Anhaltspunkt sei, dass die vorgeworfenen Taten während der Corona-Pandemie und damit in eine Art Sondersituation fielen. Maßgeblich für die Entscheidung sei unter anderem auch, dass es das erste Strafverfahren für den Betroffenen sei. Zudem sei auch eine Bewährungsstrafe nicht zu unterschätzen, betonte der Sprecher. Es ergebe sich eine Vorstrafe und beim Verstoß gegen Bewährungsauflagen drohe am Ende trotz allem Haft.
Nach Aussage eines Gerichtssprechers lag am Dienstagmittag noch kein Strafantrag vor. Sobald dies der Fall sei, werde er vom Gericht geprüft. Sollte er tatsächlich ergehen, hätte der Angeklagte nach Eingang zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Selbst für das schnellste Szenario rechne der Sprecher mit einem Abschluss des Verfahrens erst in einigen Wochen.