Drogenhandel und Körperverletzung: Hohe Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer schon ein hohes Strafmaß angesetzt. Das Gericht ging in seinem Urteil für den gewalttätigen Drogendealer noch darüber hinaus.
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Wegen bewaffneten Drogenhandels, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung hat das Landgericht Schwerin am Freitag einen 58-jährigen Mann aus Wismar zu sechs Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. In der Wohnung des Angeklagten waren im Juni 2022 etwa 1,3 Kilogramm Marihuana, 300 Gramm Amphetamine und geringe Mengen Kokain sowie für die Drogenszene typische Utensilien gefunden worden. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann hatte den Drogenhandel während des Prozesses gestanden.

Mit dem Strafmaß ging das Gericht noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die in ihrem Plädoyer fünf Jahre und neun Monate beantragt hatte. Ausschlaggebend für die lange Strafe war, dass das Gericht den Drogenhandel als «bewaffnet» einstufte, was laut Gesetz höhere Strafen nach sich zieht.

Bei Durchsuchungen waren in einem Rucksack, in dem der 58-Jährige Drogen transportierte, und in dessen Wohnzimmer, in der er Drogen verkaufte, zwei Messer sichergestellt worden. Laut Gericht wollte der Mann damit seinen Drogenhandel gegebenenfalls absichern. Der Angeklagte und sein Verteidiger hatten dies jedoch bestritten. Der Anwalt hatte in seinem Plädoyer kein konkretes Strafmaß benannt, sondern das Gericht lediglich um eine «milde Strafe» gebeten. Schwerwiegender als die Staatsanwaltschaft beurteilten die Richterinnen und Richter auch den Angriff des Mannes auf eine Frau. Die Polizei hatte die Wohnung des drogen- und alkoholsüchtigen Angeklagten im vergangenen Juni durchsucht, weil eine Bekannte ihn wegen Körperverletzung angezeigt hatte.

Am Ende seiner Geburtstagsfeier einen Tag zuvor hatte er sie nach Überzeugung des Gerichts im Streit mehrfach mit der Hand und mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sie längere Zeit gewürgt, bedroht und beleidigt. Die Frau trug nach Angaben ihrer Rechtsanwältin zwar keine gravierenden körperlichen Blessuren davon, leidet jedoch immer noch an Albträumen und Panikattacken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, dass er Revision beantragen werde.

© dpa
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