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Prozess um Brand von Flüchtlingsheim auf Zielgerade

Die Überraschung war groß, als der Angeklagte im Prozess um die abgebrannte Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf mangels dringenden Tatverdachtes aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Der Prozess geht dennoch weiter. Jetzt kommt das Ende in Sicht.
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Im Prozess um den Brand des Flüchtlingsheims in Groß Strömkendorf bei Wismar im vergangenen Oktober kommt das Ende in Sicht. Das Landgericht Schwerin legte am Montag noch zwei Termine für Zeugenvernehmungen und Urkundenverlesungen fest. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind aus jetziger Sicht für den 13. Oktober vorgesehen, wie der zuständige Richter sagte. Am gleichen Tag solle möglichst auch das Urteil gesprochen werden. Der Prozess hatte am 10. Mai begonnen.

Am 19. Oktober 2022 wurde das ehemalige Hotel «Schäfereck» in Groß Strömkendorf, in dem 14 ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht waren, durch einen Brand vollständig zerstört. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass das Feuer gelegt worden war, vermutlich mit Hilfe eines Brandbeschleunigers. Verletzt wurde niemand.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten nicht nur diesen Fall, sondern insgesamt sieben Brandstiftungen über einen Zeitraum von mehreren Monaten in der Region zur Last. Ein politisches Motiv sehen die Ermittler nicht.

Die am Montag anberaumte Vernehmung einer Zeugin fiel aus, weil die Polizistin nach ihrem Urlaub den ersten Tag im Dienst war und den Termin nicht mitbekommen hatte, wie es hieß. Sie konnte demnach auch nicht kurzfristig für ihre Befragung erscheinen.

Das Gericht will noch sechs Zeugen hören, darunter die Polizistin. Ob es noch weitere Beweisanträge geben wird, ließ die Staatsanwaltschaft offen.

Der 32 Jahre alte Angeklagte, ein Feuerwehrmann aus der Region Wismar, war am 6. Juli überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil das Landgericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Nach Worten des Verteidigers hatte der Brandgutachter den von ihm behaupteten Zeitpunkt für das Entstehen des Feuers im Prozess nicht begründen können. Außerdem sei die ausgewertete Funkzelle, in der das Handy des Angeklagten zum behaupteten Zeitpunkt des Brandausbruches geortet worden war, mit zehn mal zehn Kilometern sehr groß gewesen. Viele Menschen hätten sich darin befunden. Eine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls zog die Staatsanwaltschaft später zurück.

© dpa
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