Attacken auf PCK-Leitung: Staatsanwälte prüfen Bündelung

2022 hat die Gruppe Letzte Generation mehrfach die Erdölleitung von Rostock nach Schwedt attackiert. Behörden prüfen, ob die Ermittlungen länderübergreifend gebündelt werden. In Greifswald wurden im ersten Prozess um eine Straßenblockade in MV nun Geldstrafen verhängt.
Eine Figur der blinden Justitia. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Drei Klimaaktivistinnen sind wegen einer Straßenblockade vom Amtsgericht Greifswald zu Geldstrafen verurteilt worden. Die 22, 25 und 31 Jahre alten Frauen wurden am Dienstag der Nötigung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Sie sollen jeweils 210, 230 und 480 Euro Strafe zahlen. Es war der erste Prozess in diesem Zusammenhang in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Verurteilten hatten eingeräumt, Anfang März im Berufsverkehr eine viel befahrene Kreuzung in Greifswald mit Sitzblockaden gesperrt zu haben, was Staus zur Folge hatte. Die Frauen beriefen sich auf das Versammlungsrecht, das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unterdessen prüfen Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, ob Ermittlungen gegen Mitglieder der Gruppe Letzte Generation wegen Attacken auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt zusammengefasst werden. Das betrifft auch zwölf Verfahren aus Neubrandenburg, wie eine Sprecherin sagte. Bei der Neuruppiner Staatsanwaltschaft waren im Dezember Durchsuchungen gegen Gruppenmitglieder in mehreren Bundesländern koordiniert worden. Sie ermittelt wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Grund sind vor allem Attacken der sogenannten Klimaaktivisten auf Anlagen der Raffinerie.

Man prüfe, ob die Verfahren aufgrund von Sachzusammenhängen in Neuruppin gebündelt werden, sagte ein Sprecher. Tatverdächtige der Gruppe hatten in Mecklenburg-Vorpommern Pumpstationen der Erdölversorgungsleitung vom Hafen Rostock ins brandenburgische Schwedt attackiert. So waren Verdächtige mehrfach in Anlagen bei Lindenhof (Mecklenburgische Seenplatte) und bei Strasburg (Vorpommern-Greifswald) eingedrungen, hatten Hähne zugedreht, sich dabei gefilmt und die Aufnahmen ins Internet gestellt.

Die Verwendung der Bilder war vom Landgericht Neubrandenburg untersagt worden. Dagegen wurde Rechtsmittel eingelegt, so dass das Oberlandesgericht Rostock sich mit dem Fall befassen muss. Seit dem von der Bundesregierung verfügten Ende der Erdöllieferungen aus Russland über die Druschba-Pipeline wird PCK über diese Leitung versorgt.

© dpa
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