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Noch 25.000 Grundsteuererklärungen offen: Zwangsmaßnahmen

Ungeachtet verlängerter Abgabefristen und schriftlicher Erinnerungen haben knapp 25.000 Grundstückseigner in Mecklenburg-Vorpommern die geforderte Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Mit welchen Sanktionen Säumige rechnen müssen, liegt im Ermessen der Finanzämter.
Grundsteuererklärung
Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. © Bernd Weißbrod/dpa

Ein halbes Jahr nach Fristablauf für die Abgabe der Grundsteuererklärungen liegen den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern 680.500 Erklärungen vor. Wie das Finanzministerium in Schwerin am Freitag mitteilte, reichten damit 96,5 Prozent der Betroffenen die geforderten Unterlagen ein. Ende Mai hatten die Ämter säumige Grundstückseigner mit Erinnerungsschreiben aufgefordert, die für die Neuberechnung der Grundsteuer erforderliche Erklärung abzugeben. Das habe gewirkt. «Rund 40.000 Erklärungen haben uns daraufhin erreicht», stellte Finanzminister Heiko Geue (SPD) fest. Knapp 25.000 fehlten Ende Juli im Nordosten aber immer noch.

Geue mahnte Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen noch nicht eingereicht haben, dies zügig nachzuholen. Ansonsten könnte ein Verspätungszuschlag erhoben werden oder Zwangsmaßnahmen erfolgen. Über Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen entschieden die jeweils zuständigen Finanzämter. Zudem könne bei nicht eingereichten Daten auch die Besteuerungsgrundlage geschätzt werden.

Zufrieden zeigte sich der Minister mit der Arbeit in den Finanzämtern. Die Mitarbeiter dort hätten inzwischen 361.100 Erklärungen bearbeitet und die Bescheide dazu verschickt. Damit seien 51,2 Prozent der vorliegenden Erklärungen abgearbeitet worden. Zu etwa jedem zehnten wurden laut Ministerium Widersprüche eingelegt.

Mit dem Bescheid wird der sogenannte Steuermessbetrag mitgeteilt. Auf dessen Basis wird die konkrete Höhe der Grundsteuer berechnet. Die Hebesätze legen die Kommunen selbst fest, doch sollen die Einnahmen aus der Grundsteuer nach der Reform nicht höher ausfallen als zuvor, die Lasten jedoch gerechter verteilt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuberechnung der Grundsteuer gefordert, weil die bisherigen Kalkulationen zum Wert einer Immobilie auf veralteten Daten beruhten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer wichtigste Einnahmequelle der Kommunen zur Finanzierung ihrer Ausgaben etwa für Schulen, Kitas Straßenbau oder Kultur. Die neu berechnete Steuer ist erstmalig ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.

© dpa
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