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Nach Berufungsverhandlung: Haftbefehl für Brandstifter

Ein Mann setzt im Streit mit einer Frau deren Wohnung in einem Plattenbau in Brand. Er bekommt eine Haftstrafe, will aber ein milderes Urteil. Daraus wurde nichts - im Gegenteil.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Er hoffte auf Bewährung, verließ das Gericht aber in Handschellen: Das Landgericht Neubrandenburg hat einen 27-jährigen Brandstifter am Mittwoch nach einer Berufungsverhandlung ins Gefängnis geschickt. Es bestehe Fluchtgefahr, sagte Richter Jochen Unterlöhner zu dem sichtlich überraschten Mann und Verteidiger Wolfgang Bartsch. Der 27-Jährige hatte im Mai 2022, einen Tag nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin, deren Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Neubrandenburg in Brand gesetzt. Die Frau war nicht zu Hause, der Mann hatte noch einen Schlüssel.

Die Tat ereignete sich kurz vor Mitternacht. Die Wohnung brannte aus, Anwohner riefen die Feuerwehr, die das Feuer löschte. Verletzt wurde niemand.

Das Amtsgericht verurteilte den 27-Jährigen im März 2023 wegen schwerer Brandstiftung zu einem Jahr und sieben Monaten Haft. Der Verurteilte blieb auf freiem Fuß und legte Berufung ein, aber nur für das Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft ging auch in Berufung, denn sie wollte eine höhere Strafe.

Richter Unterlöhner erklärte den Parteien am Mittwoch, eine neue Strafe könne sogar deutlich höher liegen, denn der Strafrahmen liege zwischen 1 und 15 Jahren. Deshalb zogen beide Seiten ihre Berufungen im Saal wieder zurück. «Damit ist das Urteil rechtskräftig», sagte Unterlöhner.

Da der Verurteilte, der aus Syrien stammt und seit 2016 in Deutschland lebt, weder eine Arbeit, noch Familie oder andere soziale Bindungen habe, bestehe hohe Fluchtgefahr, sagte der Richter und erließ Haftbefehl. Der Mann habe sich schon einmal einer zweiwöchigen Haftstrafe verweigert. Polizisten führten ihn ab. Die neue Freundin des Verurteilten brach im Saal in Tränen aus.

© dpa
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