Nach Attacke auf Polizisten: Berufung gegen Urteil eingelegt

Vor neun Monaten wurde in Greifswald ein Polizist angegriffen und so schwer verletzt, dass er als schwerbehindert gilt. Der Täter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hat nun Berufung eingelegt.
Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Prozess gegen einen Mann aus Greifswald wegen eines Angriffs auf einen Polizisten, der dabei schwer verletzt wurde, kommt in nächster Instanz vor das Landgericht. Der Verteidiger des 24-Jährigen hat Berufung gegen das Haft-Urteil eingelegt, wie das Amtsgericht Greifswald am Donnerstag mitteilte. Das Amtsgericht hatte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. «Gewalt gegen Polizisten, das geht gar nicht», sagte Richter Olaf Witt bei der Urteilsverkündung in der vergangenen Woche. Der Mann wurde zudem wegen zweifachen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen.

Der Richter erließ zudem Haftbefehl gegen den Verurteilten, der bis zum Prozess auf freiem Fuß war. Dieser wurde im Gericht abgeführt. Wegen der drohenden Haftstrafe bestehe nun Fluchtgefahr, sagte Witt. Gegen den Haftbefehl wurde kein Rechtsmittel eingelegt.

Der Vorfall hatte sich am 11. September 2022 an einem Nachtclub in Greifswald ereignet. Der Sicherheitsdienst hatte die Polizei gerufen, weil einige Gäste das Gelände nicht verlassen wollten. Zwei Beamte setzten Bekannte des Verurteilten fest. Ein 60 Jahre alter Polizist verwies den späteren Angreifer des Platzes. Das habe der 24-Jährige nicht hinnehmen wollen, sagte der Richter. Der deutlich kleinere 24-Jährige brachte den Beamten mit einem speziellen Judo-Griff an den Beinen zu Fall.

Der Beamte schlug mit dem Hinterkopf auf Beton auf. Er bekam später Hirnbluten, musste mehrfach operiert werden und ist Medizinern zufolge zu 80 Prozent schwerbehindert.

Auch MV-Innenminister Christian Pegel (SPD) hatte die Attacke gegen den Polizisten damals scharf verurteilt. Das Urteil sei auch «aus generalpräventiven Gründen» in der Höhe nötig, hatte Richter Witt erläutert. Der Staat müsse diejenigen schützen, die für den Schutz der Gesellschaft zuständig seien. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung gefordert.

© dpa
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