MV bei Krankenhausreform für Ausnahmen

Die Schweriner Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) sieht bei der geplanten Krankenhausreform in Deutschland Gefahren für dünn besiedelte Länder wie Mecklenburg-Vorpommern. Die Krankenhausreform brauche Öffnungsklauseln und Ausnahmen, die den regionalen Besonderheiten Rechnung trügen, forderte Drese in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Ein Hinweisschild mit der Aufschrift «Krankenhaus» weist den Weg zur Klinik. © Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

In Mecklenburg-Vorpommern müsse zum Beispiel berücksichtigt werden, dass hier wenige Menschen lebten, die Region gleichzeitig als Urlaubsland regelmäßig große Mengen Touristen medizinisch zu versorgen habe. «Den Ländern muss ausreichend Gestaltungsspielraum zugestanden werden», forderte die Ministerin. Dazu gehöre etwa, dass eine Eingruppierung der Krankenhäuser in Leistungsgruppen final durch das Land erfolge.

Drese kündigte an, sie werde in der Debatte um die Krankenhausreform deutlich machen, dass MV wie andere ostdeutsche Bundesländer auch bereits einschneidende Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft vorgenommen habe. «Wir brauchen jeden Krankenhausstandort im Land», stellte sie klar.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) strebt über den Sommer konkretere Vorschläge für die geplante Krankenhausreform an. Die nächste Bund-Länder-Beratung sei für den 1. Juni vorgesehen. Lauterbach betonte bei einer Regierungsbefragung im Bundestag am Mittwoch: «Wir wollen keine Krankenhäuser schließen, sondern im Gegenteil: Diese Reform hat zum Zweck, dass die Krankenhäuser am Netz bleiben können, die ohne die Reform schließen müssten.»

Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um Kliniken von ökonomischem Druck zu lösen - das ist auch eine Forderung von Drese. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen sie einen größeren Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

© dpa
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