Die Verteidigung widersprach der Darstellung. Der Angeklagte sei lediglich Kurier und Weisungsempfänger gewesen, weshalb höchstens eine «aussetzungsfähige Haftstrafe» in Frage komme. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.
Ursprünglich war für Donnerstag die Urteilsverkündung geplant, die aber nach den Plädoyers und einer persönlichen Erklärung des Angeklagten auf nächsten Montag um 12.00 Uhr verlegt wurde.
Der 48-Jährige entschuldigte sich in seiner Erklärung bei allen Menschen, die durch sein «egoistisches Handeln» in Mitleidenschaft gezogen worden seien. «Es tut mir aufrichtig leid», sagte der Angeklagte, der seit über fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Das Gericht bat er zum Schluss: «Schauen Sie hinter das Aktenzeichen und die Anklagepunkte auf den Menschen, der ich wirklich bin.»
Dem Mann werden sieben Taten zwischen dem 3. September 2020 und dem 1. Februar 2021 in Rostock und anderen Orten zur Last gelegt. Er soll am Handel von insgesamt 14,5 Kilogramm Marihuana, Haschisch und Kokain beteiligt gewesen sein. Über ein verschlüsseltes Krypto-Handy soll er Termine und Orte zur Ablage und Abholung der Drogen vermittelt und das Rauschgift von einem zum anderen Platz gebracht haben.