Das Instrument zur Dämpfung des Mietenanstiegs gilt für fünf Jahre - die aktuelle Regelung läuft am 30. September aus. Jetzt hätten beide Städte signalisiert, dass sie eine Verlängerung für sinnvoll hielten, so das Ministerium. In beiden Städten sei der Wohnungsmarkt nach wie vor angespannt. Das belege ein Gutachten des Hamburger Gewos-Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung im Auftrag des Bauministeriums.
Bei neuen Mietverträgen darf die Miete in Städten mit Mietpreisbremse höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die in beiden Städten zusätzlich von 20 auf 15 Prozent gesenkte Kappungsgrenze bedeute, dass bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent steigen dürfe. Beim Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete sei dann auch Schluss.
Von der Mietpreisbremse gibt es Pegel zufolge Ausnahmen. So gelte sie nicht für Neubauten oder umfassende Sanierungen seit dem 1. Oktober 2014.
Der Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen, in dem kommunale und genossenschaftliche sowie sozial orientierte private Vermieter zusammengeschlossen sind, erkannte das Bemühen der rot-roten Landesregierung für bezahlbare Mieten an. Allerdings schaffe eine Mietpreisbremse keine einzige neue Wohnung, gab der Direktor Andres Breitner zu bedenken. «Sie sorgen eher dafür, dass potenzielle Investoren abgeschreckt werden.» Aufgabe von Land und Kommunen sei es, den Bau bezahlbarer Wohnungen zu befördern. Breitner forderte eine massive Ausweitung der öffentlichen Wohnungsbauförderung in MV.
Für die FDP ist die Mietpreisbremse reine «Wohlfühlrhetorik», wie der Baupolitiker der Liberalen im Landtag, David Wulff, erklärte. Wer ehrlich sei, wisse, dass mit einer Mietpreisbremse am Ende trotzdem der solventeste Bewerber die Wohnung bekomme. «Wer den Mietern Macht geben will, der muss mehr Wohnraum schaffen.» Günstigere Mieten seien nur durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie niedrigere Bauanforderungen erreichbar.