Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einen Jugendlichen hat das Landgericht Neubrandenburg einen Mann zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 20-Jährige sei des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte Richterin Daniela Lieschke am Donnerstag. Er wurde wegen seines Alters nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Opfer erlitt Stiche unter anderem an Hals und Bauch und wurde nur durch eine Notoperation gerettet.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 20-Jährigen, dessen 18-jährigen Bruder und einen 22 Jahre alten Freund wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Vor Gericht gestand der 20-Jährige die Attacke vom 1. November 2022 in Neubrandenburg umfassend. Er habe aus Heimtücke zugestochen, sagte Lieschke. Das Trio hatte das 16-jährige Opfer und dessen Begleiter am 1. November in der Oststadt Neubrandenburgs abgepasst, wie die Verhandlung ergab.
Hintergrund der Tat war eine Reihe von Gerüchten aus dem Umfeld der Angeklagten. So hatte die damalige Freundin des Hauptangeklagten behauptet, dass sie einmal von dem späteren Opfer vergewaltigt worden war. Vor Gericht räumte die 13-Jährige dann ein, dass das eine Lüge gewesen sei. Richterin Lieschke kritisierte besonders scharf, dass es mehrere Zeugen aus dem Umfeld der Täter mit der Wahrheit nicht so genau genommen und lieber in Chats Behauptungen aufgestellt und geteilt hätten. Daraus ergäben sich auch noch Ermittlungen. «Man muss nicht das Messer führen, um eine Mitschuld zu haben», sagte Lieschke.
So wurde auch der Bruder des 20-Jährigen wegen eines Schlages gegen den Begleiter des Opfers verwarnt und zu 60 Stunden Arbeitsauflage verurteilt, so wie es die Staatsanwältin gefordert hatte. Der Bekannte wurde freigesprochen, da ihm keine Schuld nachgewiesen werden konnte, wie die Richterin sagte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Urteil für den 20-Jährigen blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwältin, die sechs Jahre Haft für den Mann verlangt hatte. Dessen Verteidiger forderte drei Jahre Haft. Das Opfer leidet bis heute an den psychischen Folgen.