Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin 2020 zur Sicherung der Qualität die Erhöhung der Mindestfälle an «Extrem-Frühchen» von 14 auf 20 pro Jahr in einer Klinik festgelegt. In Neubrandenburg habe es zuletzt sieben solcher Fälle gegeben, hieß es. Drese bedauerte die Einschätzung der MV-Landesverbände, für 2023 keine Ausnahmeregelung mehr zuzulassen. Für die künftige Planung am Klinikstandort Neubrandenburg brauche es eine offene Aussprache mit allen Beteiligten.
Die Geburtenstation am Standort Neubrandenburg bleibe bestehen und die Behandlung von Frühchen mit mehr als 1250 Gramm Gewicht gebe es weiterhin uneingeschränkt, erläuterte Drese. Auch in sehr seltenen Notfällen, in denen Frühgeborene mit geringerem Gewicht völlig unerwartet geholt werden müssten, werde das Klinikum die lebenswichtige Erstversorgung gewährleisten. Die reguläre Behandlung solcher Extrem-Frühchen soll künftig in Berlin, Greifswald oder Rostock erfolgen.