Der Bundesfinanzhof in München hatte am Montag eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Dieser sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts. Die Bundesregierung kann somit weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen. Den vom Bund der Steuerzahler unterstützten Klägern bleiben allerdings vier Wochen Zeit für eine mögliche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.
Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch von Unternehmen und Besserverdienern erhoben. Dennoch sind die Einnahmen weiterhin hoch. «Wenn wir uns die Jahre 2021/22/23 anschauen, dann haben wir 53 Milliarden Euro», sagte Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbunds. Nach den Worten Domkes würde die Abschaffung des Soli auch entscheidend für die Entlastung der vielen betroffenen mittelständischen Unternehmen sorgen. Diese seien ohnehin in einer schwierigen Situation. «Eine spürbare Entlastung ist die Voraussetzung für die wirtschaftliche Erholung unseres Landes», betonte Domke.
Die frühere Große Koalition hatte 2019 im «Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995» beschlossen, dass neunzig Prozent der Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler ausgenommen bleiben sollen. Den Zuschlag zahlen müssen somit die oberen zehn Prozent. Wegen des allgemein niedrigen Lohnniveaus in Mecklenburg-Vorpommern dürfte der Anteil der Soli-Zahler im Nordosten geringer sein.