Die inzwischen erwachsene Tochter der Lebensgefährtin des Angeklagten hatte im Frühjahr dieses Jahres Anzeige erstattet. Laut einer Videovernehmung, die im Gericht abgespielt wurde, hatte sie vor mehreren Jahren bereits ihrer Mutter von den Übergriffen erzählt. Diese habe ihr damals aber nicht geglaubt.
Um der Adoptivtochter Aussagen vor Gericht zu ersparen, hatten die Richter zu Beginn des Prozesses eine Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung angestrebt. Demnach wurden dem Angeklagten bis zu drei Jahre Strafnachlass in Aussicht gestellt für den Fall, dass er ein Geständnis ablegt. Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt jedoch mitteilen, dass er sich nicht äußern werde.
Mit dem Angebot machte das Gericht deutlich, dass den Mann bei einem Schuldspruch eine deutlich längere Haftstrafe erwartet als das gesetzliche Mindestmaß. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren geahndet.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er war 1999 während einer ersten Ehe wegen sexuellen Missbrauchs seiner damaligen Stieftochter zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht hat für den Prozess vorerst fünf Verhandlungstage bis in den Februar eingeplant. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.