Die Bundesrichter hoben das Urteil des Landgerichts auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer in Schwerin zurück (Az. 6 StR 237/21). Der BGH begründete die Aufhebung der Freisprüche in erster Linie mit Lücken im Schweriner Urteil. Es fehlten Feststellungen, welche Angaben die Betreibergesellschaften der «Hohen Düne» seinerzeit in Fördermittelanträgen gemacht haben. Dadurch könne nicht geprüft werden, ob in den Anträgen falsche Angaben gemacht worden seien, sagte der Vorsitzende Richter Günther Sander.
Der Hotelkomplex war von einem norwegischen Unternehmer errichtet worden. Er erhielt dafür 2003 und 2006 vom Land 47,5 Millionen Euro Subventionen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm seit 2011 vor, das Vorhaben zum Schein und damit illegal in zwei Hotels aufgeteilt zu haben. Auch der Unternehmer war schon zweimal von Gerichten freigesprochen worden. Der BGH hob diese Freisprüche jeweils auf.