Digitale Spurensuche im Dreifachmordprozess

Handys, Laptop, Internetrouter, Chats, Sprachnachrichten - der Angeklagte hinterließ viele digitale Spuren. Die Ermittler werteten sie aus. Es geht um einen Dreifachmord. Der Prozess stützt sich auf Indizien.
Prozess um Dreifachmord in Rövershagen wird fortgesetzt
Beate Falkenberg (l-r), Rechtsanwältin, und der Angeklagte warten auf die Fortsetzung des Prozesses © Bernd Wüstneck/dpa

Der vor dem Landgericht Rostock des Mordes an seinen Eltern und seiner Schwester angeklagte 27-Jährige schweigt weiter. Die Verbrechen vor knapp einem Jahr hatte der Mann in polizeilichen Vernehmungen zunächst gestanden, seine Aussagen aber bei Prozessbeginn Mitte November widerrufen. In der Vernehmung habe der Beschuldigte damals «komplett emotionslos» beschrieben, wo er die Schüsse mit der Armbrust und die Messerstiche bei seinen Opfern angesetzt habe, sagte am Donnerstag ein Polizeibeamter, der an der Festnahme und Vernehmung des Deutschen am 30. März 2022 beteiligt war.

Der Kriminalbeamte ist Daten-Analyst und Informatiker und war in dem Fall auch für die Auswertung der digitalen Spuren und Daten verantwortlich. Er schilderte minutengenau die Ein- und Ausgänge von Text- und Sprachnachrichten und Telefongesprächen über die Handys sowie Suchanfragen im Internet. Noch an den jeweiligen Tattagen habe es zwischen dem Angeklagten und der Mutter und Schwester zahlreiche Kontakte gegeben.

Seinen Vater (52) und seine Schwester (25) soll er laut Anklage am 7. Februar 2022 in Rövershagen bei Rostock mit einer Armbrust und einer Gartenmachete getötet haben. Seine Mutter soll er am 11. Februar auf gleiche Weise umgebracht haben.

Laut Analyse der Daten schaute der Angeklagte am 7. Februar sowie in der Nacht von 8. auf den 9. Februar am Laptop gewaltverherrlichende Musikvideos, bei denen es fast ausschließlich um das Töten und Erschießen von Menschen ging. Viel Zeit verbrachte er danach auch bis Ende März mit Recherchen im Internet, wie man Handys entsperren kann, ohne über den entsprechenden Sicherheitscode zu verfügen. Damit habe er Zugriff auf das Handy seiner Schwester erlangen wollen.

Auf einem Smartphone sicherten die Ermittler Fotos von einer Party vom 18. Februar. Dabei habe es sich offenbar um eine ausgelassene Feier gehandelt, auf dem der Angeklagte zu sehen sei, wie er Spaß habe. Zu diesem Zeitpunkt waren dessen Eltern und die Schwestern tot. Die Leichen soll der Angeklagte später mit einem Bagger an einem einsamen Feldrand begraben haben. Er selbst führte die Beamten nach Angaben der Ermittler zu dem Ort.

Viel Raum nahm am Donnerstag auch die Frage ein, ob und wie der Angeklagte nach seiner Festnahme am 30. März 2022 in einem Büro seines Arbeitgebers über seine Rechte informiert wurde. Die Verteidigerin kritisierte, dass ihr Mandant nicht ausreichend über sein Recht aufgeklärt worden sei, dass er zu jeder Zeit einen Pflichtverteidiger hätte beantragen können. Dem widersprachen sowohl der Zeuge am Donnerstag als auch dessen Vorgesetzte bei einem vorherigen Verhandlungstermin. Der Prozess wird am 31. Januar fortgesetzt.

© dpa
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