Mann misshandelt: Haft für Polizisten und Helfer gefordert

In der Silvesternacht 2018 wird in Malchin ein Mann schwer verletzt gefunden. Ein Polizist und sein Schwiegersohn sollen ihn misshandelt und hilflos liegengelassen haben. Im Berufungsprozess gab es viel Polizeikritik, die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen.
Das Justizzentrum in Neubrandenburg mit dem Sitz des Landgerichts. © Bernd Wüstneck/dpa

Für einen Angriff auf einen Mann aus Malchin (Mecklenburgische Seenplatte) soll ein Polizist nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis. Das forderte Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer am Montag als Vertreterin der Anklage in einem Berufungsverfahren am Landgericht Neubrandenburg. Die geplante Urteilsverkündung wurde am Nachmittag unerwartet auf den 20. Januar vertagt, weil die Frau des Polizisten nun doch vor Gericht aussagen will.

Der 57-Jährige ist nach Ansicht der Oberstaatsanwältin der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Für den mutmaßlichen Komplizen, den Schwiegersohn des Polizisten, forderte Heuer eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Eine Bewährung solle es nicht geben. Die Männer bestritten die Vorwürfe vor Gericht. Durch Zuständigkeitsgerangel innerhalb der Kriminalpolizei wurden keine Spuren in der Wohnung des Opfers gesichert, was Staatsanwaltschaft und Verteidigung gleichermaßen scharf kritisierten.

Die Angeklagten sollen das 66-jährige Opfer in der Silvesternacht 2018 in einer Malchiner Spielothek geschlagen haben, die die Frau des Polizisten damals betrieb. Danach sollen die Angeklagten den Mann in einen sogenannten Polizeigriff genommen, ihn in seine Wohnung in ein Nachbarhaus geschleppt und dort weiter misshandelt haben, unter anderem mit Tritten und einer Billardstange.

Die Angeklagten sollen den Mann danach hilflos zurückgelassen haben. Erst rund zwei Stunden später holte einer der Angeklagten laut Staatsanwaltschaft Hilfe. In der Zwischenzeit habe man sich «allerdings eine Alibigeschichte ausgedacht», sagte Heuer. So hatten die Männer angegeben, dass der Geschädigte die Spielothekinhaberin sexuell belästigt haben soll. Diese Version der Angeklagten bezeichnete die Oberstaatsanwältin als «reine Schutzbehauptungen».

Der Geschädigte erlitt unter anderem einen Trümmerbruch an der Nase und einen offenen Bruch am Schienbein. Er war nach Angaben eines Rechtsmediziners damals in Lebensgefahr, wurde durch eine Operation aber gerettet.

Einer der Verteidiger kündigte in seinem Plädoyer überraschend an, dass die Spielhallenbetreiberin und Frau des angeklagten Polizisten nun doch vor Gericht aussagen will. Das hatte die Frau bisher abgelehnt. Sie soll am 20. Januar gehört werden. Anschließend will die Berufungskammer ihr Urteil sprechen.

Die Angeklagten waren in einem ersten Prozess am Amtsgericht Neubrandenburg freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Ihre Anwälte sahen die Anklage durch das Berufungsverfahren nicht bestätigt und forderten jeweils Freisprüche. Dem Polizisten droht bei einer Haftstrafe der Verlust des Arbeitsplatzes und des Beamtenstatus.

© dpa
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