Mann aus «Ehrverletzung» getötet: Haftstrafen

Für den gewaltsamen Tod eines Mannes in Neubrandenburg müssen die Angeklagten ins Gefängnis. Das Landgericht Neubrandenburg sprach die 20 und 17 Jahre alten Männer am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Der 20-Jährige erhielt viereinhalb Jahre Haft, der Jüngere drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Sie haben am 7. Februar gemeinschaftlich auf den 30-jährigen Mann aus Afghanistan eingetreten, vor allem gegen den Kopf, sagte Richterin Daniela Lieschke. Das Opfer starb elf Tage nach der brutalen Misshandlung in einer Klinik an den schweren Kopfverletzungen.
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die beiden aus Afghanistan und dem Iran verurteilten Männer konnten von Zeugen beobachtet und in Tatortnähe gefasst werden. Als Motiv gilt eine «Ehrverletzung». Vor Gericht schwiegen sie. Nur im letzten Wort sagte der 20-Jährige, dass er den Mann nicht habe töten wollen und es ihm leid tue. Nach Angaben der Verurteilten bei der Polizei soll der 30-Jährige eine Freundin des 20-jährigen Verurteilten als «Schlampe» oder «Hure» beschimpft haben. Diese stammt auch aus Afghanistan und war vorher mit dem 30-Jährigen befreundet.

Sie soll den 20-Jährigen mehrfach zu der Tat gedrängt haben. Gegen die Frau wird noch wegen Anstiftung zu der Gewalttat ermittelt.

© dpa
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