Axt-Attacke: Angreifer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein Mann mit Axt hat im September 2022 in Neubrandenburg einen Großeinsatz verursacht. Er hatte einen Bekannten attackiert und war durch die Stadt geflohen. Der Angreifer wurde nun zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Das Landgericht Neubrandenburg. © Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Wegen einer Axt-Attacke auf einen Bekannten in Neubrandenburg hat das Landgericht einen 43-jährigen Mann zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verurteilte wurde des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Das Urteil sei entgegen anderslautender Planungen bereits am 2. März gefallen. Ursprünglich war dies für den 10. März geplant.

Der Verurteilte und der Geschädigte waren 2015 als Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland gekommen. «Wir waren vorher gut befreundet, ich hätte nie gedacht, dass es einmal so weit kommt», hatte der Geschädigte als Zeuge erklärt. Der Verurteilte sei in Deutschland nicht klargekommen, habe die Sprache nicht gelernt und habe ihn für seine Probleme verantwortlich gemacht. Der 43-Jährige war im September 2022 zu dem Mehrfamilienhaus gefahren, in dem der attackierte Mann mit Freundin wohnte. Als der Geschädigte unten die Hauseingangstür öffnete, wurde er mit einer Axt attackiert.

«Er hat mich verflucht und meine Familie auch», sagte der Geschädigte. Der 26-Jährige wehrte dies mit den Armen ab und erlitt Verletzungen. Seine Freundin öffnete die Haustür, sodass er ins Haus fliehen konnte. Zeugen sahen den Vorfall von Balkonen aus. Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt, weil der Täter damals mit der Axt auf dem Fahrrad durch Neubrandenburg fuhr. Die Polizei hatte öffentlich vor ihm gewarnt, mehrere Hubschrauber waren im Einsatz.

Nach Angaben des Geschädigten soll der Verurteilte im Vorfeld gesagt haben, er könne nicht tolerieren, dass sein Landsmann mit einer unverheirateten Frau zusammenwohne und Alkohol im Haus sei. Mit dem Urteil folgte das Landgericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die mehr als sechs Jahre Haft verlangt hatte. Die Verteidigung hatte eine geringere Strafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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