Mutmaßliche Geldautomaten-Sprenger vor Gericht

Am Landgericht Rostock müssen sich seit Montag zwei mutmaßliche Geldautomaten-Sprenger verantworten. Der Prozess findet vor der Jugendkammer des Gerichtes statt, weil einer der Angeklagten zur Tatzeit noch Heranwachsender war, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sie sollen laut Landeskriminalamt für drei Taten verantwortlich sein, bei denen im September und Oktober 2021 Geldautomaten in Mecklenburg-Vorpommern mittels Gaseinleitung gesprengt wurden beziehungsweise dies versucht worden sei.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

In einem Fall machten die Täter eine Beute in sechsstelliger Höhe. Bei allen Taten sei zudem ein hoher Sachschaden am jeweiligen Bankinstitut sowie ein damit verbundener Gebäudeschaden entstanden. Menschen wurden den Angaben zufolge nicht verletzt. Einem dritten Angeklagten wurde am Montag vorgeworfen, er habe die Tatorte ausgespäht.

Nach LKA-Zahlen kam es 2021 bundesweit zu 392 Sprengungen, wobei es bei der Hälfte der Angriffe beim Versuch blieb. In 250 Fällen verwendeten die Täter laut LKA dabei feste Explosivstoffe mit entsprechend hohem Gefahrenpotenzial. Die Tatbeute von 19,5 Millionen Euro für alle vollendeten Sprengungen ergab für 2021 eine durchschnittliche Summe von etwa 100.000 Euro pro Sprengung. Die durch die Sprengungen verursachten Sachschäden überstiegen die Beuteschäden dabei teils deutlich.

© dpa
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