Mann misshandelt - Haftstrafe gegen Polizisten verhängt

In der Silvesternacht 2018 wird in Malchin ein Mann schwer verletzt gefunden. Polizisten müssen gegen einen Kollegen ermitteln - und es passieren einige Pannen. Nun wurden die Täter doch verurteilt.
Das Mikrophon des Zeugenstands vor dem Brandenburgischen Adler. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Wegen der Misshandlung eines Nachbarn in Malchin ist ein Polizist zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach ihn der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Sein mitangeklagter Schwiegersohn erhielt in dem Berufungsverfahren am Freitag eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. «Sie haben damals einen unliebsamen Nachbarn auf brutalste Art und Weise verletzt», sagte Richter Jochen Unterlöhner in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 57 und 46 Jahre alten Männer haben nach Überzeugung des Landgerichts einen anderen Mann aus Malchin (Mecklenburgische Seenplatte) in der Silvesternacht 2018/19 schwer misshandelt. Der Vorfall begann kurz nach Mitternacht in einer Spielothek, die die Frau des Polizisten leitete. Motiv war wohl eine Mischung aus Frust, Ärger und Alkohol beim Polizisten, wie der Richter erläuterte.

Nach dem ersten Angriff in der Spielhalle wurde der Geschädigte «im Polizeigriff» in seine Wohnung ins Nachbarhaus geschleppt, dort geschlagen, getreten, mit Billardschlägern misshandelt und dann hilflos liegengelassen. Erst Stunden später, nachdem sich die Täter «eine Alibigeschichte ausgedacht hatten», wie die Oberstaatsanwältin sagte, wurden Polizeikollegen und ein Notarzt gerufen.

Die Berufungskammer ging mit 30 Monaten Haft deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die 22 Monate Haft für den Polizisten verlangt hatte. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Die Verurteilten und die Frau des Polizisten hatten angegeben, dass der Nachbar sie sexuell belästigt haben soll. Daraufhin habe sie geschrien und ihr Mann, der Polizist, habe den Mann lediglich hinausgeworfen. Dem schenkte das Landgericht aber keinen Glauben.

In der ersten Instanz hatte ein Amtsgericht die Männer noch freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Unterlöhner bedauerte, dass die Angeklagten sich nicht hatten zu einem Geständnis durchringen können. Dann hätte das Urteil milder ausfallen können. Dem Polizisten droht der Verlust seines Beamtenstatus.

Der Richter kritisierte - wie auch die Staatsanwaltschaft vorher - zudem die Polizeiarbeit in dem Fall sehr scharf. Wegen Gerangels um Zuständigkeiten unter Dienststellen hatte es keine umfassende Spurensicherung gegeben: «Das riecht nach einem Skandal», sagte der Richter. Diese Polizeiarbeit müsse dringend aufgearbeitet werden. Weder in der Spielothek noch in der Wohnung des Opfers waren Spuren gesichert worden. Erst eine Reinigungskraft hatte Stücke von zerbrochenen Billardstöcken gefunden, an denen Blut klebte.

© dpa
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