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Landeszuschüsse für Privatschulen in der Diskussion

Auch nach der Zusicherung von Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke), die Landeszuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft nicht rückwirkend zu kürzen, bleibt die Finanzierung der Privatschulen in der Diskussion. Redner der Opposition mahnten am Donnerstag im Landtag in Schwerin Reformen beim Berechnungsmodus für die Zuwendungen und eine langfristig bedarfsgerechte Ausstattung an.
Schule
Ein Stuhl steht in einem Klassenzimmer auf dem Tisch. © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Der CDU-Abgeordnete Torsten Renz verwies auf die zunehmende Zahl junger verbeamteter Lehrer. Da besser bezahlte ältere Lehrer nun ausschieden, würden die Personalkosten an den öffentlichen Schulen tendenziell niedriger ausfallen. Diese Kosten seien aber die Basis für die regelmäßige Neuberechnung der Zuwendungen an die insgesamt knapp 120 Privatschulen im Land. Deren Personalkosten würden steigen.

Auch Redner der anderen Oppositionsfraktionen forderten eine Finanzausstattung der Schulen, die sich am realen Bedarf orientiert. «So wie es ist, kann es nicht weitergehen», sagte Jutta Wegner (Grüne).

Oldenburg verwies auf die Gesetzeslage: Das Land sei nicht verpflichtet, die tatsächlichen Kosten der Privatschulen zu tragen. Die Landeszuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft seien von 2017 bis 2022 aber von 92 auf 125 Millionen Euro gestiegen. Das Plus betrage knapp 36 Prozent, während die Personalkosten an den öffentlichen Schulen um 15 Prozent gestiegen seien, berichtet Oldenburg.

Die turnusmäßige Neuberechnung der Kostensätze je Schüler und Schulart hatte höhere Zuschüsse für Grund-, Förder- und Berufsschulen in freier Trägerschaft ergeben, aber zugleich auch Kürzungen für private Gymnasien, Regional- und Gesamtschulen. Die Zuschüsse des Landes berechnen sich nach den Ausgaben je Schüler an den öffentlichen Schulen. Mehr Schüler, jüngere Lehrer und Verbeamtungen hatten die Kosten pro Kopf dort gesenkt, hieß es.

Die neuen Fördersätze hätten bereits für das laufende Schuljahr gelten sollen, werden für Regionale Schulen und Gymnasien aber erst zum neuen Schuljahr wirksam, um Rückzahlungen zu vermeiden. Laut Oldenburg stellt die Landesregierung dafür über vier Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Von den etwa 195 000 Schülern und Berufsschülern in Mecklenburg-Vorpommern besuchen laut Ministerium etwa 26 000 eine Schule in freier Trägerschaft. Dies entspricht einem Anteil von rund 13 Prozent. Laut Schulgesetz erstattet das Land den 81 allgemeinbildenden privaten Schulen im Nordosten 85 Prozent der Personalkosten. Der Rest wird über Spenden und Elternbeiträge finanziert.

© dpa
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